Ihr Haus-, Fach- oder Zahnarzt kann Ihnen ein Rezept für Physiotherapie ausstellen.

Für Rezepte von Patienten der gesetzlichen Kassen gilt, dass innerhalb von 28 Kalendertagen nach Ausstellung, die Therapie beginnen muss (außer der Arzt vermerkt auf dem Rezept einen anderen Behandlungsbeginn).

Das Rezept kann nur angenommen und abgerechnet werden wenn folgendes vermerkt bzw. angekreuzt ist:

 

· Name und Kassendaten des Patienten
· Gebührenpflichtig / frei
· Heilmittelverordnung (Kreuz bei Physiotherapie)
· ICD 10 Code
· Diagnosegruppe ( WS / EX / ZN etc.) und

  Leitsymptomatik
· Heilmittel (z.B. KG / MT / KG-ZNS etc.)
· Behandlungseinheiten ( 6x / 10x etc.)
· Hausbesuch ( ja / nein )
· Therapiefrequenz ( z.B. 1 - 3 x wöchentl.)
· Stempel und Unterschrift des Arztes

 

Nach jeder Behandlung benötigen wir Ihre Unterschrift auf der Rückseite des Rezeptes.

 

Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen müssen, sofern Sie nicht befreit sind, Zuzahlungen an ihre Krankenkassen leisten.

Wir sind verpflichtet, diese zu Beginn der Behandlungen einzuziehen. Die Höhe der Zuzahlung errechnet sich wie folgt:

10 Euro Pauschalgebühr

 plus 10% des Rezeptwertes

Übrigens:

Die Zuzahlungen erhöhen nicht den Gewinn der Praxis. Im Gegenteil, sie werden mit dem Vergütungsanspruch gegenüber der Krankenkassen verrechnet („also uns abgezogen“) und erhöhen zusätzlich den organisatorischen Aufwand der Praxis.

 

Was müssen Patienten mitbringen

  • Heilmittelverordnung (Rezept)
  • Versichertenkarte (zum ersten Termin um die Pat.daten aufzunehmen)
  • OP Berichte
  • Arztberichte

Absagen

Falls Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, informieren Sie die Praxis bitte 24 Stunden zuvor. So kann der Termin anderweitig vergeben werden. Dies liegt nicht nur im Interesse der Praxis sondern auch der Patienten die auf Termine warten.

Nicht rechtzeitig abgesagte Termine müssen leider mit dem kassenüblichen Vergütungssatz in Rechnung gestellt werden.